Planungsbüro Fischer

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Königstein im Taunus: Bebauungsplan K 84 „Nördlich der Hugo-Amelung-Straße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 26.01.2026

Datum bis:  27.02.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung und Standortsicherung der Klinik Amelung zu schaffen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 26.01.2026 bis einschließlich Freitag, dem 27.02.2026

im Internet unter der Adresse https://www.koenigstein.de/rathaus-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung/ K84 „Nördlich der Hugo-Amelung-Straße“ veröffentlicht.  Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1. Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 27.02.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Kommune zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.