Planungsbüro Fischer

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Eschborn: Bebauungsplan Nr. 262 „Sondergebiet Agri-PV“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 02.02.2026

Datum bis:  28.02.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn hat in ihrer Sitzung am 23.11.2023 den Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 262 'Sondergebiet Agri-PV' gefasst. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes strebt die Stadt Eschborn die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung sogenannter Agri-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet an.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de unter dem Register Kommunen C - F eingesehen und heruntergeladen werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Auf dem Beteiligungsportal können Sie Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben oder alternativ via E-Mail an bauen@eschborn.de senden. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme bis

Freitag, dem 28.02.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Kommune zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.