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Weilburg: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Flur 1, Flurstück 4/1 und 4/2“sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzfachbeitrag
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltrelevante Stellungnahmen
Vorhaben- und Erschließungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 16.02.2026
Datum bis: 20.03.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 29.01.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Flur 1, Flurstück 4/1 und 4/2“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans zur Offenlage beschlossen.
Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand von Hasselbach, um einen Beitrag zur bedarfsorientierten Eigenentwicklung zu leisten. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine gemischte Baufläche.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom
16.02.2026 bis 20.03.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Weilburg http://www.weilburg.de unter der Rubrik Aktuelles aus dem Rathaus veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Weilburg, Fachbereich Bauen, Zimmer 1003, Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 20.03.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.