Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Biebertal: Bebauungsplan „Hinter dem Rillscheidt II“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abschlussbericht des Magnetometerprospektion

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 23.02.2026

Datum bis:  27.03.2026 einschließlich

In der Gemeinde Biebertal ist im Ortsteil Rodheim-Bieber im Bereich nordöstlich der Großsporthalle die städtebauliche Entwicklung und Erschließung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich als Standort für den Neubau einer Kindertagesstätte, eines Ärztehauses und einer Apotheke sowie einer Tagespflege-Einrichtung vorgesehen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biebertal hat hierzu in ihrer Sitzung am 08.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Rillscheidt II“ sowie der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und in der Sitzung am 11.02.2026 den Entwurf der beiden Bauleitpläne beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung der Flächen innerhalb des Plangebietes und somit für die Umsetzung der geplanten Vorhaben geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Gesundheit, Pflege und Betreuung“ in Verbindung mit entsprechenden Regelungen zu den im Einzelnen zulässigen Nutzungen. Zudem wird die nördlich und östlich an das Baugrundstück anschließende Wegeparzelle bauplanungsrechtlich als Wirtschaftsweg gesichert. Das Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gesundheit, Pflege und Betreuung“ zulasten der bisherigen Darstellungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren jeweils eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 23.02.2026 bis einschließlich Freitag, dem 27.03.2026

im Internet unter der Adresse www.biebertal.de/wohnen-tourismus/wohnen-und-bauen/bauleitplanung veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Biebertal, Rathaus Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal, Zimmer 9, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 27.03.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.