Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Grünberg: Bebauungsplan Nr. 44 „Auf dem Berg“ 1. Änderung und Erweiterung
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Vorläufige Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 02.03.2026
Datum bis: 03.04.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 „Auf dem Berg“ 1. Änderung und Erweiterung gefasst.
Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Schulgelände geschaffen und gleichzeitig mehr Flexibilität für die Gestaltung der Außenanlagen geboten werden. Zur Ausweisung gelangt eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“. Die auf dem Flurstück 67 (Flur 6) festgesetzte Ausgleichsfläche wird aufgehoben und der erbringende naturschutzrechtliche Ausgleich insgesamt neu geordnet.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und Ergebnisbericht Artenschutz wird in der Zeit vom
02.03.2026 – 03.04.2026 (einschließlich)
auf der Internetseite der Stadt Grünberg www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung « -> »Aktuelle Bauleitplanung « veröffentlicht
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 03.04.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.