Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Neu-Anspach: Bebauungsplan „Gartengebiet Im Weiher II“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht des Bebauungsplanes
Bestandskarte 1 zum Umweltbericht
Bestands- und Maßnahmenkarte zum naturschutzrechtlichen Ausgleich
Artenschutz-Fachbeitrag
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 16.03.2026
Datum bis: 17.04.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Anspach hat in ihrer Sitzung am 21.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gartengebiet Im Weiher II“ und in der Sitzung am 03.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollen auf einer rd. 0,8 ha umfassenden Freifläche im Stadtteil Westerfeld, südöstlich sowie nordwestlich der Gartengebiete „Im Weiher“ und „Hinter den Zäunen“, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung von „Wohnungsfernen Hausgärten“ als Zusammenschluss der bestehenden Gartengebiete geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung von privaten Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Zweckbestimmung „Wohnungsferne Hausgärten“ sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung einschließlich der Flächen für den ruhenden Verkehr und für die Unterhaltung der durch das Plangebiet verlaufenden, verrohrten Grabenparzelle. Besonderer Berücksichtigung im Bauleitplanverfahren bedürfen darüber hinaus die das Plangebiet querenden Strom- und Gasleitungen und es werden Festsetzungen getroffen, die die Errichtung von baulichen Anlagen entsprechend des Gartengebietscharakters deutlich begrenzen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 16.03.2026 bis einschließlich Freitag, dem 17.04.2026
im Internet unter der Adresse https://www.neu-anspach.de/bauen-umwelt/stadtentwicklung-stadtplanung/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Neu-Anspach, Stadtteil Anspach, Bahnhofstraße 26, 61267 Anspach, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 17.04.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.