Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Kirtorf: Entwicklungssatzung im Bereich „Am Rasengarten“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.2 BauGB
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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EntwicklungssatzungBegründung zur Entwicklungssatzung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren
Datum von: 16.03.2026
Datum bis: 17.04.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kirtorf hat am 19.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Entwicklungssatzung „Am Rasengarten“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.2 BauGB im Stadtteil Ober-Gleen beschlossen.
Geplant sind die Abgrenzung und Festlegung des bebauten Ortsteils im Bereich östlich des Gebäudes Am Rasengarten 7, da die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung der westlich und nördlich angrenzenden Flächen entsprechend geprägt ist. Ziel ist die kleinflächige Erweiterung des Siedlungsbereiches für eine lw. Halle/Stall und ein bis zwei Wohngebäude, da dieser Bereich bereits über die Straße Am Rasengarten erschlossen ist. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als geplante gemischte Baufläche dar. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine kleinflächige sinnvolle städtebauliche Ergänzung (Abrundung). Zur Ausweisung gelangt ein Dörfliches Wohngebiet i.S.d. § 5a BauNVO.
Der Entwurf der Entwicklungssatzung (Plankarte) einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von
Montag, dem 16.03.2026 bis einschließlich Freitag, dem 17.04.2026
im Internet unter der Adresse https://www.stadt-kirtorf.de/ unter der Rubrik bekanntmachung-bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Kirtorf, Neustädter Straße 10-12, Zimmer 1, 36320 Kirtorf, Hauptamt, Zimmer 2.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 17.04.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.