Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Herborn: Neuaufstellung des Gesamtflächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan)

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 08.04.2026

Datum bis:  22.05.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat am 04.12.2025 die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gesamtgemarkung der Stadt Herborn beschlossen.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und dem integrierten Landschaftsplan beabsichtigt die Stadt Herborn die geplante städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Insbesondere ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan Lage und Umfang der vorhandenen Bebauung, Nutzungsart und der beabsichtigten Siedlungs- und Gewerbeentwicklung für das gesamte Stadtgebiet.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes sowie Begründung werden in der Zeit von

Mittwoch, dem 08.04.2026 bis einschließlich Freitag, dem 22.05.2026

im Internet unter der Adresse www.herborn.de (öffentliche Bekanntmachungen)

veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Herborn, Turmstraße 14 - 16, 35745 Herborn, FB 4 Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Zimmer 102.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 22.05.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.