Planungsbüro Fischer

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Ebsdorfergrund: Bebauungsplan Nr. 02 (Hachborner Straße) – 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 04.05.2026

Datum bis:  10.06.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebsdorfergrund hat am 09.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 (Hachborner Straße) – 1.Änderung im Ortsteil Hachborn (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Umwandlung der bisher in einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesenen Nutzung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes in ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO. Die Firma Kahle Elektroinstallation e.K. beabsichtigt die Räume für eine gewerbliche Nutzung umzuwandeln, gleichzeitig werden die Baugrenzen großzügiger festgesetzt, um die bisher als Stellplätze ausgewiesen Flächen einer Bebauung bzw. einer Lagerplatznutzung zukommen zu lassen. Insgesamt erfolgt eine Optimierung und Nachverdichtung des bereits planungsrechtlich erfassten und baulich geprägten Bereiches, so dass die Änderung gemäß § 13a BauGB vorgenommen werden kann.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 04.05.2026 bis einschließlich Mittwoch, dem 10.06.2026

im Internet unter der Adresse www.ebsdorfergrund.de unter der Rubrik Bauen und Wohnen veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund, Dreihäuser Straße 17, FB Bauen, Planen, Umwelt und Energie, Zimmer 1, 35085 Ebsdorfergrund.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Mittwoch, den 10.06.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.