Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Niddatal: Bebauungsplan K 13 „Über den Stockgärten“ 1. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Begründung des Bebauungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

Datum von: 26.05.2026

Datum bis:  26.06.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan K 13 „Über den Stockgärten“ 1. Änderung gefasst.

Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Über den Stockgarten“ ist ausschließlich die Umwidmung des Allgemeinen Wohngebietes in eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“ im Bereich des Flurstücks 414 (Flur 6). Des Weiteren entfällt die bisherige bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschrift zu Einfriedungen. Alle sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 13 „Über den Stockgarten“ gelten unverändert fort.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit vom

26.05.2026 – 26.06.2026 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne/ Bebauungspläne im Verfahren veröffentlicht. Die Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Niddatal, Im Kloster 6, Hauptverwaltung, 61994 Niddatal.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

26.06.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.