Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Staufenberg: Bebauungsplan Nr. 3.4 „Im Boden“ – 2. Änderung im Bereich Firma Polymer
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 29.06.2026
Datum bis: 31.07.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg hat am 16.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.3.4 „Im Boden“ im Bereich der Firma Polymer im Stt. Mainzlar als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.4 „Im Boden“ im Bereich der Firma Polymer soll das bisherige Gewerbegebiet einer Nachverdichtung und Optimierung zugeführt werden, um auf den verbleibenden Grundstücksfreiflächen eine Bebauung mit zwei Gewerbehallen zu ermöglichen. Zudem soll das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf die Grundflächenzahl erhöht werden. Da die Fläche von drei Seiten durch bestehende Bebauung der Ortslage geprägt ist, erfolgt mit dieser Änderung des Bebauungsplanes auch eine Nachverdichtung im Innenbereich. Hierdurch kann das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen. Die Erschließung erfolgt über die bereits vorhandene Straße Am Boden. Die bisher im Süden dargestellte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird über das Ökokonto ausgeglichen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von
Montag, dem 29.06.2026 bis einschließlich Freitag, dem 31.07.2026
im Internet unter der Adresse (www.staufenberg.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 207.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 31.07.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das vereinfachte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. Auch ein Störfallbetrieb im Sinne des § 50 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz ist nicht von der Planung betroffen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.