Planungsbüro Fischer

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Lich: Bebauungsplan „Rabelsäcker“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Natura-2000-Prognose-FFH
Natura-2000-Prognose VSG

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 29.06.2026

Datum bis:  31.07.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lich hat am 11.03.2026 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rabelsäcker“ im Stadtteil Nieder-Bessingen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rabelsäcker“ ist die Schaffung von Bauplanungsrecht bzw. die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes 1 und 2 und eines Sondergebietes Zweckbestimmung Holzlagerplatz, um die bisherigen Nutzungen städtebaulich zu ordnen und eine geordnete Erschließung zu ermöglichen. Das Gebiet ist im kommunalen Flächennutzungsplan teilweise als gewerbliche Baufläche und als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Insofern muss im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB der Flächennutzungsplan für den östlichen Bereich der geplanten Sonderbauflächen geändert werden. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren.

Der Bebauungsplan mit Begründung, die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Zeit von

Montag, den 29.06.2026 bis einschließlich Freitag, dem 31.07.2026

im Internet unter der Adresse https://www.lich.de/stadtentwicklung/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene/aktuelle-bauleitplanverfahren/fruehzeitige-beteiligung? veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Lich, Unterstadt 1, 35423 Lich, (Fachbereich Bauservice, 2. Stock, Zimmer 308-310).

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 31.07.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.