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Wehrheim: Bebauungsplan „Schießmauer und Vogelsangstraße“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Bastian Seibert
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 20.07.2026
Datum bis: 21.08.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehrheim hat in ihrer Sitzung am 13.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schießmauer und Vogelsangstraße“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.
Planziel der Bauleitplanung ist, die Wohnraumsituation innerhalb des Gemeindegebiets nachhaltig zu verbessern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollen innerörtliche Potenziale für die Erweiterung von Wohnraum genutzt werden. Dies erfolgt durch die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne und deren Anpassung an aktuelle Anforderungen und Bedürfnisse.
Auf Grundlage einer durchgeführten Wohnflächenanalyse wurden die bestehenden Bebauungspläne überprüft und Bereiche mit dem größten Entwicklungspotenzial identifiziert. Als eine Maßnahme ist, vorgesehen, die Bebauungspläne „Schießmauer I“, „Schießmauer II“ aus den Jahren 1994 und „Vogelsangstraße I“ aus dem Jahr 1993 in einem neuen, gemeinsamen Bebauungsplan zusammenzuführen. Die bisherigen Festsetzungen sind in Teilen nicht mehr zeitgemäß und werden daher aktualisiert. Durch die Zusammenführung zu einem einheitlichen Planwerk wird eine konsistente städtebauliche Steuerung
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der untengenannten Frist im Rathaus der Gemeinde Wehrheim über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB sowie der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Schießmauer und Vogelsangstraße“ mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) einschließlich der zugehörigen Begründung, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind während der Veröffentlichungsfrist vom
20.07.2026 – 21.08.2026 (einschließlich)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wehrheim unter dem Link https://www.wehrheim.de unter der Rubrik Rathaus und Politik / Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Wehrheim Dorfborngasse 1, 61273 Wehrheim.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
21.08.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.