Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Lahnau: Bebauungsplan Nr. 8.2 Gewerbegebiet „Vor dem Polstück II“ – 3. Änderung
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung
Datum von: 27.07.2026
Datum bis: 28.08.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau hat am 15.08.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes „Vor dem Polstück II“ – 3. Änderung im Ortsteil Waldgirmes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll im Gewerbegebiet die Errichtung eines Parkhauses mit einer Optimierung bzgl. der Höhenfestsetzung planungsrechtlich vorbereitet werden. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderung nicht betroffen. Es erfolgt eine städtebauliche Nachverdichtung und Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, sodass die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB vorgenommen werden kann.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von
Montag, dem 27.07.2026 bis einschließlich Freitag, dem 28.08.2026
im Internet unter der Adresse www.lahnau.de unter der Rubrik Aktuelles-Termine/Bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lahnau, Rathausplatz 1-5, Bauverwaltung Haus-Nr. 2, Dachgeschoss, Zimmer 10, 35633 Lahnau
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 28.08.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.