Planungsbüro Fischer

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Riedstadt: Bebauungsplan „Feuerwehr Riedstadt Mitte“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 10.08.2026

Datum bis:  04.09.2026 einschließlich

In der Stadt Riedstadt ist im Bereich nördlich der Kreisstraße K 156 und des Gewerbegebietes „Goddelau Süd-West“ sowie östlich der Bundesstraße B 44 die städtebauliche Entwicklung und Erschließung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich als Standort für den Neubau eines gemeinsamen zentralen Feuerwehrhauses der freiwilligen Feuerwehren der Stadtteile Goddelau und Erfelden sowie einer Rettungswache vorgesehen. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Stadt Riedstadt wird der Bereich des Plangebietes bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aufgrund der entgegenstehenden Darstellungen ist daher auch der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 daher die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Riedstadt Mitte“ sowie der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und Rettungswache“ sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Das Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die entsprechende Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und Rettungswache“ zulasten der bisherigen Darstellungen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründungen und zugehörigem Umweltbericht werden in der Zeit von

10.08.2026 – 04.09.2026 (einschließlich)

im Internet unter der Adresse www.riedstadt.de/nc/rathaus/offenlagen/bauleitplanung/bebauungsplaene.html veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Riedstadt, Stadtteil Goddelau, Bauamt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt, auf dem Flur im 1. OG des Neubaus ab dem Zimmer 102, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

04.09.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.