Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Fernwald: Bebauungsplan „Solarpark Steinbach“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht des Bebauungsplanes
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ergebnisbericht-Ökologische Bestandserfassungen
Artenschutzprüfung
Archäologisch-geophysikalische Prospektion
Umweltrelevante Stellungnahmen Bebauungsplan
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Bestandskarte zum Umweltbericht
Umweltrelevante Stellungnahmen des Flächennutzungsplanes
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 14.09.2026
Datum bis: 16.10.2026 einschließlich
In der Gemeinde Fernwald ist in der Gemarkung Steinbach im Bereich beidseits der Bundesautobahn BAB 5 die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich geplant. Der Bereich des Plangebietes umfasst bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen und befindet sich an der südlichen Grenze des Gemeindegebietes. Der östliche Bereich des Plangebietes schließt sich unmittelbar an die Liegenschaften der hier ansässigen Schützenvereinigung an.
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Fernwald wird der Bereich des Plangebietes bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aufgrund der entgegenstehenden Darstellungen ist daher auch der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fernwald hat in ihrer Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Steinbach“ sowie der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich und am 08.09.2026 die Offenlegung des Entwurfs der beiden Bauleitpläne beschlossen.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Freiflächen. Das Planziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung von „Sonderbauflächen“ mit den Zweckbestimmungen „Photovoltaik“ und „Erneuerbare Energien“ zulasten der bisherigen Darstellungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die Ergebnisse einer ökologischen Bestandserfassung, eine Artenschutzprüfung und der Abschlussbericht einer Archäologisch-geophysikalischen Prospektion, der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren jeweils eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom
14.09.2026 bis einschließlich 16.10.2026
im Internet unter der Adresse www.fernwald.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachung-der-bauleitplaene-im-verfahren veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Fernwald, Bauamt, Oppenröder Straße 1, 35463 Fernwald, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
16.10.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die entsprechenden Beschlussempfehlungen.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.