Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Romrod: Bebauungsplan „Am Stephansgarten“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 28.09.2026
Datum bis: 30.10.2026 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Romrod hat am 23.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stephansgarten“ im Stadtteil Zell im zweistufigen Regelverfahren sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer ergänzenden Maschinenhalle. Hierzu soll ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Das Plangebiet ist durch den Anschluss an das vorhandene Betriebsgelände bereits erschlossen.
Die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung (jeweils Plankarte und Begründung) sowie der Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 28.09.2026 bis einschließlich Freitag, dem 30.10.2026
im Internet unter der Adresse https://www.romrod.de/rathaus/bauleitplanung/ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen der Stadtverwaltung Romrod, Jahnstraße 2, 36329 Romrod, Bürgerbüro Zimmer 2.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 30.10.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.