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Fernwald: Bebauungsplan „ZKD Fernwald – Zentrum für Kommunale Dienste der Gemeinde Fernwald“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Buchwald“
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 28.09.2026
Datum bis: 23.10.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fernwald hat in ihrer Sitzung am 16.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „ZKD Fernwald – Zentrum für Kommunale Dienste der Gemeinde Fernwald“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Buchwald“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Neuordnung und Nutzung des Plangebietes als Standort für den gemeindlichen Bauhof, den Wertstoffhof, die Annahme von Ast- und Strauchwerk und weiteren Ent- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Wärmeversorgung) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilräumlich entsprechend geändert.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bau- und Wertstoffhof“. Das Planziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer entsprechenden „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Bau- und Wertstoffhof“ zulasten der bisherigen Darstellung überwiegend als „Rekultivierungsfläche“ sowie in einem kleinen Teilbereich als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung jeweils mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom
28.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
im Internet unter der Adresse www.fernwald.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachung-der-bauleitplaene-im-verfahren veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Fernwald, Bauamt, Oppenröder Straße 1, 35463 Fernwald, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
23.10.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.