Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Staufenberg: Bebauungsplan „Wohn- und Gewerbecampus Alte Schreinerei Mainzlar“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 28.09.2026

Datum bis:  30.10.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Staufenberg hat am 24.02.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- und Gewerbecampus Alte Schreinerei Mainzlar“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Stadtteil Mainzlar beschlossen.

Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Etablierung einer Wohnbebauung auf dem ehemaligen Schreinerei-Gelände der Schreinerei Schwarz. Dazu soll die leerstehende Schreinerei in der Treiser Straße 37 niedergelegt und durch eine Wohnanlage ersetzt werden. Im Bereich der Treiser Straße werden in Verlängerung der ehemaligen Schreinerei weitere Wohnbaugrundstücke ausgewiesen. Dazu erfolgen spezielle vorhabenbezogene Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m § 12 Abs. 3 BauGB, die nur Wohnnutzungen im Norden und gewerbliche Nutzungen im südlichen Bereich des Plangebietes zulassen. Ergänzt werden diese Nutzungen durch die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Bäckereifiliale im Süden des Geltungsbereiches. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, so dass im Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Auf Ebene der FNP-Änderung wird aufgrund der geplanten Nutzung von Gewerbe und Wohnen eine gemischte Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO ausgewiesen bzw. dargestellt. Neben der Ausweisung von Bauflächen sind zum Entwurf Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen worden, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen. Neben der Ausweisung von Eingrünungsflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet und externe Ausgleichsflächen ausgewiesen.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, der Umweltbericht mit Umweltprüfung, der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, die schalltechnische Untersuchung, das Verkehrskonzept, die Gebäudeschadstofferkundung, die Umwelt- und abfalltechnische Bodenuntersuchungen sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB der Zeit von

Montag, den 28.09.2026 bis einschließlich Freitag, dem 30.10.2026

im Internet unter der Adresse (www.staufenberg.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht. und können zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Staufenberg, Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg, Fachbereich IV Bauservice und Liegenschaftsverwaltung, Zimmer 205,

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 30.10.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB).

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Stadtverordnetenversammlung.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.