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Niederaula: Bebauungsplan Nr. 45 „Über der Stedtemühle II“ – 1. Änderung
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Julian Adler
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 05.10.2026
Datum bis: 06.11.2026 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Niederaula hat am 19.12.2025 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Über der Stedtemühle II“ gefasst und am 11.09.2026 die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes beschlossen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bisherigen zeichnerischen Festsetzungen des am 08.10.2021 in Kraft getretenen Bebauungsplanes von 2021 an die katasteramtlichen Grundstückgrenzen sowie an die im Zuge der laufenden Baugebietsentwicklung und Vermarktung von Baugrundstücken zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen angepasst werden. Darüber hinaus sollen auch die bisherigen textlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes von 2021 nach Maßgabe der städtebaulichen Erforderlichkeit sowie im Hinblick auf aktuelle gesetzliche Vorgaben und Anforderungen überprüft und angepasst werden.
Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist, entsprechend den bisherigen städtebaulichen Zielvorstellungen, die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung und Grünflächen. Darüber hinaus werden Flächen für zentrale Anlagen zum Aufbau eines Kaltwärmenetzes ausgewiesen und Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften und wasserrechtliche Festsetzungen formuliert. Hinzu kommen schließlich eingriffsminimierende und grünordnerische Festsetzungen. Als Ausgleich für die durch den Bebauungsplan zulässigen und nicht vermeidbaren Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft wird entsprechend der Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes von 2021 die vorlaufende Ersatzmaßnahme „Fuldauferrandstreifen“ (Zuordnungsmaßnahme Nr. 13) zugeordnet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom
05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026
im Internet unter der Adresse www.niederaula.de unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“ und „Pläne“ veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederaula, Rathaus, Schlitzer Straße 3, 36272 Niederaula, Zimmer 212. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung möglich.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
06.11.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie vorab die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen der Gemeindevertretung.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.