Planungsbüro Fischer

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Wetzlar: Bebauungsplan Nr. 240b „Hörnsheimer Ecke“ – 2. Änderung

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 05.10.2026

Datum bis:  06.11.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar hat in der Sitzung am 18.11.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 240b „Hörnsheimer Ecke“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Gesamtbereich der gewerblichen und sonstigen Nutzungen südlich der Forsthausstraße im Bereich der Straße Hörnsheimer Eck sowie die gemischten und gewerblichen Nutzungen nördlich der Forsthausstraße im Bereich der Elsa-Brandström-Straße bis zur Röntgenstraße sowie im Bereich der Virchowstraße.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im Bereich des Plangebietes eine bestandsorientierte Anpassung der bislang geltenden Bebauungspläne an erfolgte Entwicklungen und Veränderungen sowie an aktuelle Rechtsgrundlagen und Vorgaben erfolgen. Dies umfasst, neben einer Überleitung auf aktuelle Rechtsnormen und hier insbesondere auf die Baunutzungsverordnung in der derzeit rechtsgültigen Fassung, unter anderem die Steuerung der Zulässigkeit entsprechender Einzelhandelsbetriebe und somit die Anpassung der Planung an die einschlägigen Ziele der Raumordnung sowie auch die Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten innerhalb des Plangebietes.

Mit Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen für seinen Geltungsbereich die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 240b „Hörnsheimer Ecke“ von 1969 einschließlich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 240b „Hörnsheimer Ecke“ von 1993 sowie die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 240c I „Hörnsheimer Ecke“ von 1971 und des Bebauungsplanes Nr. 240c II „Hörnsheimer Ecke“ von 1971 ersetzt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von

05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026

im Internet unter der Adresse www.wetzlar.de/bauleitplanung veröffentlicht. Die Unterlagen können auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während dieses Zeitraums eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Foyer des Neuen Rathauses, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten des Neuen Rathauses sowie nach Vereinbarung möglich.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

06.11.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.