Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Bad Laasphe: Bebauungsplan Nr. 63 „Berghütte zur Teufelskanzel“ sowie FNP
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Bastian Seibert
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 12.10.2026
Datum bis: 12.11.2026 einschließlich
Der Rat der Stadt Bad Laasphe hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Berghütte zur Teufelskanzel“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die bestehende Nutzung als Gastronomiebetrieb mit zugehörigen Freizeiteinrichtungen sowie die rechtssichere Grundlage für die Beantragung einer nachträglichen Baugenehmigung.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanungen durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Planunterlagen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes mitsamt Begründung und der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist vom
12.10.2026 bis einschließlich 12.11.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Laasphe unter dem Link https://www.stadt-badlaasphe.de unter der Rubrik Planung & Stadtentwicklung – laufende Verfahren einsehbar.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die o. g. Planunterlagen im Rathaus der Stadt Bad Laasphe, Stadtteil Bad Laasphe, Mühlenstraße 20, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
12.11.2026 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.