Planungsbüro Fischer

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Michelstadt: Bebauungsplan Nr. 95 „FFSA Tongrube Steinbach“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung des Flächennutzungsplanes
Belegungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 26.10.2026

Datum bis:  27.11.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Michelstadt hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „FFSA Tongrube Steinbach“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Planunterlagen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen sowie Begründung, der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, der Belegungsplan (als erläuternder Plan) und der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist vom

26.10.2026 – 27.11.2026 (einschließlich)

im Internet auf der Homepage der Stadt Michelstadt unter dem Link https://www.michelstadt.de/laufende-bauleitplanverfahren/ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen im Stadthaus der Stadt Michelstadt, Frankfurter Straße 3, 64720 Michelstadt, Zimmer 205, während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

27.11.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.