Planungsbüro Fischer

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Butzbach: Bebauungsplan „Am Römerberg/Am Weidweg“ – 2. Bauabschnitt

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ergebnisse der faunistischen Untersuchung
Magnetische Prospektion
Geo-/Abfalltechnischer Bericht
Geo-/ Abfalltechnische Untersuchung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 26.10.2026

Datum bis:  27.11.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 23.06.2026 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Römerberg/Am Weidweg“ 2. Bauabschnitt gefasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den 2. Bauabschnitt der Wohnbaugebietsentwicklung am nordwestlichen Ortsrand von Ostheim geschaffen werden. Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der zugehörigen Begründung, dem Umweltbericht, dem Ergebnisbericht Artenschutz, dem Bericht zur magnetischen Prospektion sowie dem Geo- und abfalltechnischen Bericht wird in der Zeit vom

26.10.2026 bis 27.11.2026

auf der Internetseite der Stadt Butzbach https://stadt-butzbach.de/ unter der Rubrik Rathaus & Politik/ Bauleitplanung veröffentlicht und stehen auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 105, 35510 Butzbach. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

 27.11.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.