Planungsbüro Fischer

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Bad Nauheim: Bebauungsplan Nr. 81 „Erweiterung Gewerbeband Frankfurter Landstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Artenschutzgutachten
Erschütterungsgutachten
Kampfmittelortung
Schallgutachten
Verkehrsuntersuchung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Lennart Lindner

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 26.10.2026

Datum bis:  16.11.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim hat in ihrer Sitzung am 27. November 2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 „Erweiterung Gewerbeband Frankfurter Landstraße“ im Stadtteil Schwalheim beschlossen. Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Zugleich wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplans ist die städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbebandes östlich der Frankfurter Landstraße. Zur Deckung der Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Räumen soll insbesondere ein Büro- und Dienstleistungsstandort mit ergänzenden Angeboten aus den Bereichen Sport und Gesundheit entwickelt werden. Die geplante Bebauung soll das bestehende Gewerbeband in Richtung Friedberg fortsetzen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Umweltbericht, sowie die vorliegenden Fachbeiträge und Gutachten zu Artenschutz, Verkehr, Erschütterungen, Kampfmitteln und Immissionsschutz werden in der Zeit von

Montag, dem 26.10.2026 bis einschließlich Montag, dem 16.11.2026

im Internet unter der Adresse https://www.bad-nauheim.de/bplanver abrufbar (Rubrik „Bürgernah“ → „Dienstleistungen A–Z“ → „Bebauungspläne im Verfahren“). veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Nauheim, Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, im 2. Obergeschoss, Atrium, Auslegungstisch auf Höhe des Zimmers 2.19.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Montag, dem 16.11.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Stadt zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.