Planungsbüro Fischer

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Solms: Fortschreibung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Solms

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Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Mathias Wolf

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 06.02.2023

Datum bis:  24.03.2023 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat in ihrer Sitzung am 26.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gesamtgemarkung der Stadt Solms beschlossen. Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Stadt Solms die geplante städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Insbesondere ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan Lage und Umfang der vorhandenen Bebauung, Nutzungsart und beabsichtigten Siedlungsentwicklung für das gesamte Gebiet der Stadt Solms. Die Stadt Solms hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und zum Entwurf öffentlich ausgelegt wird.

Wir bitten um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum

24.03.2023.

 

In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Flächennutzungsplanes (Plankarte, Begründung) zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

06.02.2023 – 24.03.2023 einschließlich

 

in der Stadtverwaltung Solms, Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms, Bauamt, Zimmer 4, während der Dienststunden der Verwaltung, sowie nach Vereinbarung, öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.                                                                                                                                                         

Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an fischer@fischer-plan.de abgegeben werden.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage Solms unter www.solms.de unter der Rubrik Wohnen in Solms / Bauen und Wohnen eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.