Planungsbüro Fischer

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Grünberg: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 100 "Stangenröder Straße 21"

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 20.02.2023

Datum bis:  24.03.2023 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Grünberg hat am 05.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 „Stangenröder Straße 21“ im Stadtteil Stangenrod beschlossen. Die Stadt Grünberg hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes im Bereich der Flurstücke 18 (teilweise), 19 und 322, Flur 1, Gemarkung Stangenrod geschaffen werden.

Die Aufstellung der Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient auch im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

 

Wir bitten um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum

  

24.03.2023.

 

In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf (Plankarte, Begründung, Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan) zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

 

20.02.2023 – 24.03.2023 einschließlich

 

in der Stadtverwaltung Grünberg, Bauabteilung, Rabegasse 1, 35305 Grünberg, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Grünberg (www.gruenberg.de unter der Rubrik »Leben & Wohnen« -> »Bauleitplanung « -> »Aktuelle Bauleitplanverfahren und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.


Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.