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Greifenstein: Bebauungsplan "Waldhof" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Schleppkurvennachweis - Lagepläne 1 bis 5
Lageplan Sichtfenster - 100 km/h
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 03.03.2023
Datum bis: 03.04.2023 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein hat in ihrer Sitzung am 09.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Waldhof“ zur Offenlage beschlossen. Das Planungsbüro Fischer 35435 Wettenberg wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Waldhofgelände mit den Schwerpunkten Gesundheit, Wohnen, Arbeiten, Bildung und Landwirtschaft. Zur Ausweisung gelangt hierzu im Wesentlichen ein sonstiges Sondergebiet „Lebensgemeinschaft Waldhof“, welches der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen für eine Lebensgemeinschaft mit ergänzenden gesundheitlichen, pflegerischen und sozialen Dienstleistungen mit gesundheitsfördernden, kurativen und rehabilitativen Angeboten sowie Seminarbetrieb dient.
Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Entwurf der Bauleitpläne einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von
03.03.2023 - 03.04.2023 (einschließlich)
in der Gemeindeverwaltung Greifenstein, Bauverwaltung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 13, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Unterlagen können zudem während des oben genannten Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Gemeinde Greifenstein http://www.greifenstein.de unter der Rubrik Bauen+Gewerbe/Aktuelle Bauleitplanung sowie dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.