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Schmitten: Bebauungsplan "Talweg, Tannenwaldstraße, Fuchstanzstraße, Siegfriedstraße, Dillenbergstraße" - 4. Änderung

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Potenzialanalyse zum Artenschutz
Gutachten zur Untersuchung der Lärmimmissionen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 06.03.2023

Datum bis:  06.04.2023 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schmitten hat am 02.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Talweg, Tannenwaldstraße, Fuchstanzstraße, Siegfriedstraße, Dillenbergstraße“ – 4. Änderung im Ortsteil Oberreifenberg im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache geschaffen werden. Zur Festsetzung gelangt im Wesentlichen eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich während der untengenannten Frist im Rathaus der Gemeinde Schmitten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB und von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.   

Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum

06.04.2023.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften, zugehöriger Begründung, der Potentialanalyse zum Artenschutz, dem Gutachten zur Untersuchung der Lärmimmissionen durch den geplanten Rettungswachenstandort und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom

06.03.20223 – 06.04.2023 einschl.

im Rathaus der Gemeinde Schmitten, Ortsteil Schmitten, Parkstraße 2, Zimmer 36 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Schmitten www.schmitten.de unter der Rubrik Leben & Wohnen / Wirtschaft & Bauen / Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Elektronische Stellungnahmen können an fischer@fischer-plan.de gesendet werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.