Planungsbüro Fischer

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Weilburg: Bebauungsplan "Im Boden" - 1. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ergebnisse der faunistischen Untersuchung

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 06.03.2023

Datum bis:  12.04.2023 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg hat in ihrer Sitzung am 08.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Boden“ 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Das Planungsbüro Fischer 35435 Wettenberg, wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Boden“ ist im Wesentlichen die Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkfläche“ (privat) zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Mitarbeiterparkplatz des ansässigen Gewerbeunternehmens. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Darstellung einer Fläche für den ruhenden Verkehr.

Die Aufstellung der Bauleitplanverfahren erfordern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient auch im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Wir bitten um Ihre Stellungnahme an unsere o.g. Adresse bis spätestens

Dienstag, den 12.04.2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.