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Lich: Bebauungsplan Nr. 8.4 "In der Kleewiese - Hinter der Bitze" - 1. Änderung

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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bestandskarte
Erläuterung zur Kompensationsfläche
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren
Datum von: 10.03.2023
Datum bis: 28.04.2023 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lich hat am 20.06.2018 gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.4 „In der Kleewiese / Hinter der Bitze“ – 1.Änderung im Stt. Bettenhausen im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 beschlossen. Die Stadt Lich hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach § 13 BauGB beauftragt.
Planziel der Bebauungsplanänderung ist die bisherige externe Ausgleichsfläche (Plankarte 2, „Winke“, Flur 2, Flurstück 145/30tlw.) aus der Planung herauszunehmen. Die bisher im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen für diesen Bereich, der mittlerweile als FFH Gebiet ausgewiesen ist, entsprechen nicht mehr den naturschutzfachlichen Erfordernissen, so dass eine entsprechende Änderung der Maßnahmen auf den Flächen erforderlich wird. Ziel der Bebauungsplanänderung ist daher das entstehende Ausgleichsdefizit zu berechnen und die Punkte einer neuen Ersatzmaßnahme (in Umsetzung befindliche Ersatzmaßnahme „Gemeindesee“ (Langsdorf)) in der Bebauungsplanänderung neu zuzuordnen. Auch die bisherigen Ausgleichsflächen im Süden und Westen des Geltungsbereiches werden nicht mehr für den Ausgleich herangezogen, sondern als private Grünflächen festgesetzt. Der vorhandene Streuobstbestand bleibt hier erhalten.
Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.
Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs.2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
28.04.2023.
In Ausführung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 Hs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf einschl. Begründung in der Zeit vom
10.03.2023 - 28.04.2023 einschließlich
in der Stadtverwaltung Lich, Unterstadt 1, 35423 Lich, (Fachbereich Bauservice, 2. Stock, Zimmer 309-310), während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während des oben genannten Zeitraums der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail).
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Lich www.lich.de unter der Rubrik Stadtentwicklung/Bebauungspläne/Aktuelle B-Plan-Verfahren/Offenlagen und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes, per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) abgegeben werden
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.