Planungsbüro Fischer

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Bad Rodach: Bebauungsplan „Unterer Marbach“ sowie 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Unterer Marbach“

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Grünordnungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Baugrundgutachten

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Dipl.-Geogr. Julian Adler

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 20.03.2023

Datum bis:  28.04.2023 einschließlich

Der Stadtrat der Stadt Bad Rodach hat in seiner Sitzung am 13.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Unterer Marbach“ sowie der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Unterer Marbach“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung eines Mischgebietes und die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einem baulich integrierten, aber räumlich getrennten Getränkemarkt geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO im Anschluss an die bestehenden gemischten Nutzungen, die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO sowie die Sicherung der Erschließung und die Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.

Das Planziel der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Gemischten Bauflächen, Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ und Straßenverkehrsflächen zulasten der bisherigen Darstellungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht sowie der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht, eine Baugrunduntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren jeweils eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit von

Montag, dem 20.03.2023 bis einschließlich Freitag, dem 28.04.2023

im Rathaus der Stadt Bad Rodach, Zimmer 4, Bauabteilung (Eingang Kirchgasse), zu den nachfolgend genannten Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Während des oben genannten Zeitraums der Offenlegung können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die ausliegenden Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auch online unter der Adresse www.bad-rodach.de/unsere-stadt/bauen-wohnen/bauleitplanung zur Verfügung.

Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Wir bitten Sie als Behörde oder Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 28.04.2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Ferner wird hinsichtlich der Flächennutzungsplan-Änderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anregungen oder Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie in der Anlage das Abwägungsergebnis

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.