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Allendorf (Lumda): Bebauungsplan „Bei der Futterwiese“ – 1. Änderung und Erweiterung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 19.05.2025
Datum bis: 27.06.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat am 03.09.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Bei der Futterwiese“ in der Kernstadt beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat am 25.02.2025 einen Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss gefasst. Demzufolge wird die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung in einen Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren umgestellt. Das Planverfahren läuft unter dem Titel Bebauungsplan „Bei der Futterwiese“ – 1. Änderung und Erweiterung weiter. Durch die Umstellung wird für den Bereich eine Flächennutzungsplanänderung notwendig, welche im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.
Geplant ist die kleinflächige Erweiterung der Baugrundstücke in zweiter Reihe, da diese Bereiche durch Anschluss an die Treiser Straße erschlossen werden können. Der Flächennutzungsplan stellt die Bereiche als landwirtschaftliche Flächen dar. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine kleinflächige städtebaulich sinnvolle Ergänzung. Planziel ist analog den angrenzenden Nutzungen die Ausweisung eines Mischgebietes im Sinne des § 6 BauNVO. Das Planziel gilt analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Zeit von
Montag, dem 19.05.2025 bis einschließlich Freitag, dem 27.06.2025
im Internet unter der Adresse https://www.allendorf-lda.de/ unter der Rubrik Startseite à Aktuelles à Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda)
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 27.06.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.