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Heuchelheim: Bebauungsplan Nr. 4 "Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und Bieberbach" 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 21.07.2025
Datum bis: 05.09.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heuchelheim hat in ihrer Sitzung am 11.02.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Südlich des Dorfes, zwischen Kropbach und Bieberbach“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich gefasst.
Planziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Ausweisung des im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gewerbegebietes auf die bestehende Ausdehnung des Betriebsgeländes des ansässigen Gewerbeunternehmens. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt teilräumig die Umwidmung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine gewerbliche Baufläche.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom
21.07.2025 bis 05.09.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Gemeinde Heuchelheim www.heuchelheim.de unter der Rubrik Bauen und Verkehr/ Wohnen und Bauen/ Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Heuchelheim, Bauabteilung, Linnpfad 30, 35452 Heuchelheim. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Das Planungsbüro Fischer wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Planunterlagen können daher auch unter der Adresse www.beteiligungsverfahren-baugb.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
05.09.2025 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.