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Dautphetal: Bebauungsplan „Feuerwehr Dautphetal Mitte“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Umweltrelevante Stellungnahmen mit Beschlussempfehlungen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Lennart Lindner
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 10.09.2025
Datum bis: 17.10.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 29.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dautphetal Mitte“ im Ortsteil Dautphe sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes für das Gemeindegebiet Dautphetal. Daher gelangt eine Fläche für den Gemeinbedarf i.S.d. § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB zur Ausweisung. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ i.S.d. § 5 Abs.2 Nr.2 BauGB dargestellt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen und Ausgleichsflächen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung inklusive Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, umweltrelevante Stellungnahmen sowie die Beschlussempfehlungen der bisher eingegangenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
Mittwoch, dem 10.09.2025 bis einschließlich Freitag, dem 17.10.2025
im Internet unter der Adresse https://www.dautphetal.de/rathaus-politik/bauen-gewerbe/bauleitplaene/ und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) veröffentlicht und können eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 17.10.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Sofern Sie im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen eingereicht haben, erhalten Sie in der Anlage eine Information darüber, wie mit Ihren Einwendungen umgegangen wurde.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.