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Freiensteinau: Ergänzungssatzung „Westliche Höhenstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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Ergänzungssatzung PlankarteBegründung Ergänzungssatzung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren
Datum von: 15.09.2025
Datum bis: 17.10.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 05.11.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Westliche Höhenstraße“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 BauGB im Ortsteil Reichlos beschlossen.
Geplant ist die Ergänzung der bebauten Ortsteile im Bereich Höhenstraße, da die einbezogene Fläche durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt ist. Geplant ist die Abrundung der nordwestlichen Ortslage, da dieser Bereich bereits über die Höhenstraße erschlossen ist, über den Flächennutzungsplan aber nur als landwirtschaftliche Fläche dargestellt wird. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung. Geplant ist u.a. die Errichtung einer Werkstatt für eine Tischlerei, von daher gelangt zur Ausweisung analog den angrenzenden Nutzungen ein Dorfgebiet im Sinne des § 5 BauNVO. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird über einen Städtebaulichen Vertrag geregelt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von
Montag, dem 15.09.2025 bis einschließlich Freitag, dem 17.10.2025
im Internet unter der Adresse https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bauen-gewerbe/bebauungsplaene.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau (§ 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB).
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 17.10.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.