Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Burghaun: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage mit Energiespeicher Steinbach“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes
Flächennutzungsplan
Vorhaben- und Erschließungsplan
Richtlinien Freiflächen PV

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 08.12.2025

Datum bis:  16.01.2026 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Burghaun hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Entwicklung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in Umweltberichten (jeweils zum Bebauungsplan und zum Flächennutzungsplan) beschrieben und bewertet werden. Die Umweltberichte werden den Planunterlagen zum Entwurf hinzugefügt.

In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) sind die Planunterlagen zu dem Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen und zur Änderung des Flächennutzungsplanes mitsamt Begründung, dem Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Richtlinie für die Planung, den Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf dem Gebiet der Marktgemeinde Burghaun und der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist

vom 08.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Burghaun unter dem Link https://www.burghaun.de/bauen-wirtschaft/bauen/bauleitplanung/ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen/a-c (Bebauungsplan) und https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/a-c (Flächennutzungsplan) abgerufen werden.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an beteiligung@fischer-plan.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen in der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Burghaun, Rathaus, Schloßstraße 15, Zimmer 16 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 16.01.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB). 

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.