Planungsbüro Fischer

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Königstein im Taunus: Bebauungsplan K 55.1, 1.Änderung „Ehemaliges Sanatorium Dr. Kohnstamm“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Schallgutachten

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 23.03.2026

Datum bis:  30.04.2026 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 05.02.2026 beschlossen, den K 55.1, 1. Änderung „Ehemaliges Sanatorium Dr. Kohnstamm“ aufzustellen.

Planziel ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO, um für den historischen und denkmalgeschützten Gebäudekomplex vielfältige und wohnverträgliche Nutzungsoptionen zu eröffnen. Die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet hat sich in der Vergangenheit, u.a. aufgrund der Besonderheit der Liegenschaft, als nicht zielführend erwiesen.

Das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung wird im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Immissionsprognose werden in der Zeit vom

23.03.2026 – 30.04.2026 (einschließlich)

auf der Homepage der Stadt Königstein im Taunus unter der Rubrik Bauen & Wohnen > Bebauungspläne in Aufstellung (https://www.koenigstein.de/rathaus-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung/ veröffentlicht. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen auf dem Beteiligungsportal Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/koenigstein/startseite.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im selben Zeitraum im Rathaus der Stadt Königstein im Taunus in 61462 Königstein im Taunus, Burgweg 5, Fachdienst Planen und Umwelt, im Flur des 1.Obergeschosses, Besucherplatz Fachdienst Planen und Umwelt (vor Zimmer 116), während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

30.04.2026 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.