Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Hünfelden: Bebauungsplan „Heringer Fahrweg Südost“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Reptilienkonzept Zauneidechse

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 19.05.2025

Datum bis:  25.06.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat am 04.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heringer Fahrweg Südost“ im Ortsteil Kirberg (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die unbebauten Flächen im Siedlungsgefüge einer ergänzenden Bebauung und Nachverdichtung zugeführt und städtebaulich geordnet werden. Der östliche Bereich ist durch Bestandsbebauung (Wohnen und Gewerbe) geprägt und wird im Bestand gesichert. Zudem werden Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen. Planziel ist die Ausweisung als Mischgebiet i.S.d. § 6 BauNVO.

Da das Plangebiet zum Teil bebaut und die unbebauten Bereiche von drei Seiten durch die bestehende Bebauung der Ortslage geprägt werden, erfolgt mit dieser Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Nachverdichtung im Innenbereich, so dass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Konzept zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten im Hinblick auf Vorkommen der Zauneidechse wird in der Zeit von

Montag, dem 19.05.2025 bis einschließlich Mittwoch, dem 25.06.2025

im Internet unter der Adresse https://www.huenfelden.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Hünfelden, Le Thillay-Platz 65597 Hünfelden.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Mittwoch, dem 25.06.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.