Planungsbüro Fischer

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Bad Vilbel: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hofgut Laupus“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Bauplan Verschiebung II
Bauplan Verschiebung II EG
Flächengestaltung Verschiebung II PLan 1
umweltrelevante Stellungnahmen
Vorhaben- und Erschließungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Bastian Seibert

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 23.06.2025

Datum bis:  01.08.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer Sitzung am 11.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hofgut Laupus“ gefasst.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage zur Vergrößerung des Hofladengebäudes zur Erweiterung des Cafébereiches der Familie Laupus geschaffen werden. Zudem möchten die Betreiber weitere Übernachtungsmöglichkeiten in einem zusätzlichen Gästehaus bereitstellen und entwickeln. Der vorliegende Bebauungsplan ist neben der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen und zur Erarbeitung der rechtsverbindlichen Festsetzungen auch für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich. Die zukünftigen baulichen Entwicklungen sollen über ein vorhabenbezogenes Bauleitplanverfahren (zweistufiges Regelverfahren) planungsrechtlich erfasst und vorbereitet werden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO), dem Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und den Ergebnissen der faunistischen Untersuchungen während der Veröffentlichungsfrist

Montag, dem 23.06.2025 bis einschließlich Freitag, dem 01.08.2025

im Internet auf der Homepage der Stadt Bad Vilbel unter https://www.bad-vilbel.de in der Rubrik Bauen / Bebauungspläne / Öffentliche Auslegung einsehbar. Gemäß § 3 Abs 2 BauGB können alle Planunterlagen auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen/a-c unter dem Verweis Zum Bebauungsplan im Verfahren eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Bad Vilbel, Fachdienst Planung und Stadtentwicklung, Am Sonnenplatz 1, 2. Stock, Zimmer 217.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 01.08.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.