Planungsbüro Fischer

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Freiensteinau: Bebauungsplan Nr. 25 „Sondergebiet Weidich“ – 3. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte des Umweltberichtes
Schalltechnische Stellungnahme Spiel- und Sportfläche
Schalltechnische Stellungnahme Bebauungsplan

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Sophia Will

M.Sc. Stadt- und Raumplanung

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 25.08.2025

Datum bis:  26.09.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet Weidich“- 3. Änderung im Ortsteil Nieder-Moos sowie die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich beschlossen. Durch einen Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau am 27.06.2024 den Aufstellungsbeschluss vom 26.01.2023 aufgehoben und ersetzt. Dies begründet sich in der Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches.

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen optimiert und an den vorhandenen Bestand angepasst werden. Planziel des Bebauungsplanes ist weiterhin die Ausweisung von Sondergebieten, welche der Erholung dienen, mit den Zweckbestimmungen Modellsport, Freizeitanlage und Ferienhausgebiet i.S.d. § 10 Abs. 1 BauNVO. Ergänzend erfolgt die Ausweisung von privaten Grünflächen mit verschiedenen Zweckbestimmungen, wie beispielsweise Modellflugplatz und Caravanstellplatz sowie die Ausweisung einer Spiel- und Sportfläche.

Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung, der Umweltbericht sowie zwei Schalltechnische Untersuchungen werden in der Zeit von

Montag, dem 25.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 26.09.2025

im Internet unter der Adresse https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bauen-gewerbe/bebauungsplaene.html veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 26.09.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.