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Dautphetal: Bebauungsplan „Dienstleistungs- und Geschäftszentrum“ – 7. Änderung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Lennart Lindner
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 24.09.2025
Datum bis: 24.10.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 06.09.2021 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Dienstleistungs- und Geschäftszentrum“ im Ortsteil Dautphe sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplanes hat die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuansiedlung eines Drogeriemarktes (Müller Drogerie) mit einer Verkaufsfläche von 1.000 m² sowie die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters Aldi mit einer künftigen Verkaufsfläche von 1.200 m² zum Ziel. Außerdem werden die bereits bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe bauplanungsrechtlich abgesichert. Hierbei gelangen Sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“, „Drogeriemarkt“ und „Einzelhandel und Dienstleistungen“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO zur Ausweisung. Die Erweiterung des Dienstleistungs- und Geschäftszentrums erfolgt nach Norden auf den bisher als Grünfläche Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesenen Bereichen sowie nach Westen auf die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit von
Mittwoch, dem 24.09.2025 bis einschließlich Freitag, dem 24.10.2025
im Internet unter der Adresse www.dautphetal.de -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 24.10.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.