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Burghaun: Bebauungsplan Nr. 64b „Kegelspielpanorama II“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht zum Flächnnutzungsplan
Bestandskarte zu den Umweltberichten
Bestandserfassung Artenschutz
1. Erläuterungsbericht
2. Erläuterungsbericht
Lageplan zum Erläuterungsbericht
umweltrelevante Stellungnahmen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Frederic Bode
Dipl.-Geograph (Uni)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 06.10.2025
Datum bis: 07.11.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Burghaun hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes bzw. einer Wohnbaufläche geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Unterlagen und Fachgutachten werden in der Zeit vom
Montag, dem 06.10.2025 bis einschließlich Freitag, dem 07.11.2025
im Internet unter der Adresse https://www.burghaun.de/bauen-wirtschaft/bauen/bauleitplanung/veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Burghaun, Rathaus, Schloßstraße 15, Zimmer 16, 36151 Burghaun.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, dem 07.11.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder
bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.