
Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Dornburg: Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark an der Oberstwaldbahn“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
Downloads
BebauungsplanTextliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplan
Begründung zum Flächennutzungsplan
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Birgit Roeßing
Dipl.-Bauingenieurin (FH)
Stadtplanerin AKH
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf
Datum von: 20.10.2025
Datum bis: 21.11.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg hat in ihrer Sitzung am 03.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark an der Oberwesterwaldbahn“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Allgemeines Planziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage angrenzend zum bestehenden Solarpark an der Oberwesterwaldbahn durch die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes im Sinne § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Umwidmung einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“.
Der Vorentwurf der Bauleitpläne mit Begründung, Umweltbericht sowie ein Ergebnisbericht der faunistischen Untersuchung werden in der Zeit von
20.10.2025 bis 21.11.2025 (einschließlich)
auf der Internetseite der Gemeinde Dornburg www.gemeinde-dornburg.de unter der Rubrik Bauen & Wirtschaft/ Bebauungspläne veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Dornburg, Bauamt, Zimmer 21/ 22, Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg-Frickhofen Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
21.11.2025 (einschließlich).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.