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Freiensteinau: Ergänzungssatzung „Am Drisch“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
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ErgänzungssatzungBegründung zur Ergänzungssatzung
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Sophia Will
M.Sc. Stadt- und Raumplanung
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren
Datum von: 27.10.2025
Datum bis: 28.11.2025 einschließlich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Freiensteinau hat am 20.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung „Am Drisch“ im Ortsteil Weidenau beschlossen.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung an. Vorliegend sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines weiteren Wohnhauses im dörflich geprägten Kontext geschaffen werden. Im Umfeld befinden sich sowohl Wohnbebauung als auch landwirtschaftliche Bauten. Planziel ist daher die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes i.S.d. § 5a BauNVO.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschließlich zugehöriger Begründung (inklusive landschaftspflegerischem Fachbeitrag) wird in der Zeit von
Montag, dem 27.10.2025 bis einschließlich Freitag, dem 28.11.2025
im Internet unter der Adresse https://www.freiensteinau.de/bauen-gewerbe-wirtschaft/bebauungsplaene.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Freiensteinau, Alte Schulstraße 5, Eingang Hauptgebäude, Finanzabteilung, 36399 Freiensteinau.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 28.11.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.