Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Burghaun: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Steinbach“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

Downloads

Bebauungsplan
Textliche Festsetzungen
Begründung des Bebauungsplanes
Umweltbericht
Bestandskarte 1 zum Umweltbericht
Bestandskarte 2 zum Umweltbericht
Stellungnahmen zum Umweltbericht
Bestandserfassung und Artenschutz-Gutachten

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf

Datum von: 27.10.2025

Datum bis:  28.11.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Burghaun hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ausweisung eines Gewerbegebietes geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Umweltbericht, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, Unterlagen und Fachgutachten sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung werden in der Zeit

vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025

im Internet auf der Homepage der Gemeinde https://www.burghaun.de/bauen-wirtschaft/bauen/bauleitplanung/veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Burghaun, Rathaus, Schloßstraße 15, Zimmer 16 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hier können Sie auch Ihre Stellungnahme auf einem bereitgestellten Formular abgeben.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, den 28.11.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.