Planungsbüro Fischer

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Langgöns: Bebauungsplan „Östlich der Bahnstraße“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Julia Böttger

M.A. Geografie und M.A. ICBS

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB – Innenentwicklung

Datum von: 03.11.2025

Datum bis:  05.12.2025 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Langgöns hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Bahnstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan sollen auf den bislang überwiegend als Lagerplatz genutzten Flächen im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes der Gemeinde Oberkleen von 1964, der hier bislang Gewerbegebiet und unmittelbar nördlich davon Dorfgebiet festsetzt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer städtebaulichen Nachverdichtung mit einer das nähere Umfeld ergänzenden gemischten Nutzung geschaffen werden. Darüber hinaus werden die nördlich angrenzenden bereits bebauten Baugrundstücke sowie Teilabschnitte der Wegeparzelle des inzwischen funktionslos gewordenen Wirtschaftswegs des seit längerer Zeit nicht mehr trassierten Bahndamms in den Geltungsbereich einbezogen. Der Bebauungsplan dient demnach ebenfalls der Anpassung der Festsetzungen an die gegenwärtigen Nutzungen. Entsprechend der geplanten und bereits vorhandenen Nutzungen ist das Planziel des Bebauungsplanes die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie landschaftspflegerischem Fachbeitrag und ein Artenschutz-rechtlicher Fachbeitrag werden in der Zeit von

Montag, dem 03.11.2025 bis einschließlich Freitag, dem 05.12.2025 

im Internet unter der Adresse www.langgoens.de unter der Rubrik „Umwelt & Planen – Bauen & Infrastruktur“, „Planen / Bauen“ und „Bauleitplanung“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Langgöns, St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns, Untergeschoss, Bauamt, Zimmer U5.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis 

Freitag, den 05.12.2025.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.