Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Hallenberg: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sachtlebenbrache“

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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FNP-Änderung
Begründung FNP-Änderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Artenschutzfachbeitrag aus 2019
Artenschutzfachbeitrag 2025
Umweltrelevante Stellungnahmen

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Birgit Roeßing

Dipl.-Bauingenieurin (FH)

Stadtplanerin AKH

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB – Erneute Offenlage

Datum von: 03.11.2025

Datum bis:  05.12.2025 einschließlich

Der Rat der Stadt Hallenberg hat in seiner Sitzung am 18.06.2025 die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 19.08.2020 zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sachtlebenbrache“ zur Wiederaufnahme des Bauleitplanverfahrens gefasst. Darüber hinaus wurde in dieser Sitzung die erneute Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Mit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des ehemaligen Industriegeländes „Sachtlebenbrache“ zwischen Hallenberg und Liesen geschaffen werden. Zur Darstellung gelangt eine gewerbliche Baufläche.

Die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der 2. Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, Artenschutzrechtliche Fachbeiträge sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen werden in der Zeit vom

 03.11.2025 bis 05.12.2025 (einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Hallenberg https://www.stadt-hallenberg.de/leben-stadt/bauen-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Stadt Hallenberg in 59969 Hallenberg, Rathausplatz 1 –Zi. 3.02-.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

 05.12.2025 (einschließlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.