Planungsbüro Fischer

Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht

Eschborn: Bebauungsplan Nr. 262 "Sondergebiet Agri PV"

Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM

Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)

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Bebauungsplan
Textliche Festsetzung
Begründung des Bebauungsplanes

Ansprechpartner

Planungsbüro Fischer

Frederic Bode

Dipl.-Geograph (Uni)

Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)

Im Nordpark 1

35435 Wettenberg

Tel. 0641 98441 22

Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB - Vorentwurf

Datum von: 10.11.2025

Datum bis:  12.12.2025 einschließlich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eschborn hat in ihrer Sitzung am 23.11.2023 den Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 262 'Sondergebiet Agri-PV' gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches kann den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes strebt die Stadt Eschborn die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung sogenannter Agri-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet an.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind während der Veröffentlichungsfrist von

 Montag, dem 10.11.2025 bis einschließlich Freitag, dem 12.12.2025

im Internet unter der Adresse www.eschborn.de/planen-bauen-und-wohnen/oeffentliche-auslegungen-von-bebauungsplanen einsehbar. Alle Planunterlagen können auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de abgerufen werden.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die o. g. Planunterlagen im Rathaus[FB1]  der Stadt Eschborn, Fachbereich 5 – Planen und Bauen, Rathausplatz 36, 65760 Eschborn zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis

Freitag, dem 23.02.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Wir bitten Sie daher, sich in Ihrer Stellungnahme auch zu dem erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.