Beteiligungsplattform BauGB Druckansicht
Lollar: Bebauungsplan „Waldfriedhof Friedelhausen“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM
Darstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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BebauungsplanBegründung zum Bebauungsplan
Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
Umweltbericht
Bestandskarte zum Umweltbericht
Gutachten Bodenuntersuchungen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
umweltrelevante Stellungnahmen B-Plan
umweltrelevante Stellungnahmen FNP
Ansprechpartner
Planungsbüro Fischer
Dipl.-Geogr. Mathias Wolf
Im Nordpark 1
35435 Wettenberg
Tel. 0641 98441 22
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB - Entwurf
Datum von: 17.11.2025
Datum bis: 19.12.2025 einschließlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 27.03.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Waldfriedhof Friedelhausen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Gemarkung Friedelhausen beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Waldfriedhof sowie einer Fläche für den Wald gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18b BauGB. Das Planungserfordernis für die Ausweisung eines Waldfriedhofes besteht in dem aktuellen Wandel der Begräbniskultur. Die zunehmende Mobilität der Gesellschaft ist u.a. Grund für die Auflösung traditioneller ortsgebundener und Generationen übergreifender Familienstrukturen. Aufgrund dieses Wandels hat sich die Stadt Lollar i.V.m. mit dem Waldbesitzer dazu entschlossen, die traditionellen örtlichen Friedhöfe durch einen Waldfriedhof zu ergänzen, um eine Alternative zu den bisher üblichen Begräbnisformen anbieten zu können und gleichzeitig der Nachfrage nach dieser Einrichtung gerecht zu werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung, der Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Umwelttechnische Bodenuntersuchung sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, den 17.11.2025 bis einschließlich Freitag, dem 19.12.2025
im Internet unter der Adresse www.lollar.de -> Aktuelles -> Veröffentlichungen zur Bauleitplanung der Stadt Lollar veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, Bauabteilung, Raum 25,
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstigen Träger öffentlicher Belange um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis
Freitag, den 19.12.2025.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sofern Sie im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs.1 BauGB Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, erhalten Sie in der Anlage die Auswertung bzw. die Beschlussempfehlungen.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 und 6 BauGB sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Stellungnahmen auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Die Verfahrensunterlagen können nebenstehend heruntergeladen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit unter Angabe der vollständigen Anschrift Ihre Stellungnahme durch das Betätigen des Buttons "Antwortformular" auch per E-Mail zu übermitteln.